Einkauf & Shopping News & Infos ! Shopping News, Infos & Tipps Einkauf & Shopping News & Infos Forum ! Shopping Forum Einkauf & Shopping News & Infos Videos ! Shopping Videos Einkauf & Shopping News & Infos Foto-Galerie ! Shopping Foto - Galerie Einkauf & Shopping News & Infos Testberichte ! Shopping Testberichte Einkauf & Shopping News & Infos WEB-Links ! Shopping Web - Links Einkauf & Shopping News & Infos  Lexikon ! Shopping Lexikon

 Einkauf-Shopping.de: News, Infos & Tipps rund um's Thema Shopping

Suche:  
 Einkauf-Shopping.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    

Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Wer ist online ?
Zur Zeit sind 263 Gäste und 0 Mitglied(er) bei
Einkauf-Shopping.de online.
Sie sind ein anonymer Besucher.
Sie können sich hier registrieren und dann ein persönliches Seiten-Layout einstellen, Shops anmelden und Artikel und Kommentare mit Ihrem Namen schreiben u.v.m!

Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Online - Werbung

Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Neueste Shopping-News
Neue Top-Shops(06.07.2015)
Shopping - Tips(28.03.2024)
Top - Angebote(06.02.2020)
Web-News & Infos(19.05.2020)

Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Online - Werbung
Outdoor-Zeit.de

Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Online - Werbung
Geburtstagsfee.de - Kinderparty Dekoration und tolle Mitgebsel

Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Produkt-Suche

Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Seiten-Übersicht

Shopping & more
· Alle Shops
· Shopping Tips
· Beliebteste Shops
· Beste Shops
· Neueste Shops
· Reise-Anbieter
· Dienstleister
· Shopping-Forum

Shopping-Infos
· e-Shopping-Tips
· Kaufhäuser / Malls
· Shopping-Recht

Redaktionelles
· Alle Shopping News
· Alle Shopping Rubriken
· Unsere Top 20

Interaktiv
· Log-In
· Kontakt
· Beitrag schreiben
· Shop melden
· Seite Weiterempfehlen
· Log-Out

Community
· Mitglieder
· Gästebuch

Information:
· FAQ/ Hilfe
· Impressum
· AGB & Datenschutz

Marketing:
· Seiten Statistiken
· Werbung @ Einkauf-Shopping.de

Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Kostenlose Online Games
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Seiten Informationen
 Shopping - Links:2.104
 Link - Bewertungen:8.704
 Shopping - News:7.209
Shopping Forum!  Forumposts:687
 Mitglieder:5.659
 Links in Prüfung:3.463

Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Online Web - Tipps
Gratisland.de Pheromone

Einkauf-Shopping.de - News, Infos und Tipps rund um's Einkaufeng & Shoppen !

Shopping News! Shopping - Tips: Black Friday und Cyber Monday aus rechtlicher Sicht: 11 Fakten, die Shopbetreiber beachten müssen | Shopping aktuell

Veröffentlicht am Montag, dem 20. November 2017 von Einkauf-Shopping.de

Einkauf & Shopping Tips
PR-Gateway: Black Friday und Cyber Monday - der Trend aus den USA schwappt schon länger auch nach Deutschland über. Das Prinzip ist einfach: An diesen Tagen gibt es in Online-Shops für sehr kurze Zeit jeweils ein Produkt, bei welchem der Preis massiv reduziert ist. Aber auch hier gilt es, rechtliche Spielregeln zu beachten. Martin Rätze, Rechtsexperte bei Trusted Shops, erläutert, was Shopbetreiber beachten müssen.

1. Korrekte Preiswerbung

Wer sich als Online-Händler am Cyber Monday beteiligen will, muss seine Schnäppchen-Angebote natürlich bewerben. Dafür gibt es allerdings Regeln und eine Vielzahl an Rechtsprechung. Wer sich nicht daran hält, kann abgemahnt werden.

Ganz grundsätzlich ist klar: Im Online-Shop müssen Preise genannt werden. Eine Funktion "Preis auf Anfrage" ist unzulässig. Beim Handel mit Verbrauchern müssen Brutto-Preise angegeben werden. Das gilt aber nicht nur am Cyber Monday, sondern immer.

2. Streichpreise ohne Erklärung

Der BGH (Urt. v. 5.11.2015, I ZR 182/14) hat mittlerweile erlaubt, dass in einem Online-Shop mit durchgestrichenen Preisen geworben werden darf, ohne dass diese näher erklärt werden müssen, sofern es sich um den ehemaligen Verkaufspreis des Händlers handelt.

Wird dagegen ein anderer Vergleichspreis, wie etwa die UVP durchgestrichen, muss eine entsprechende Erklärung vorhanden sein.

3. Keine Mondpreiswerbung

Bei der Berechnung des Rabattes dürfen Sie keine sog. Mondpreise verwenden.

Mondpreise sind Preise, die der Händler vor der Aktion nie oder nur eine verschwindend geringe Zeit verlangt hat.

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor mancher Preisangabe beim Cyber Monday: Oft werde mit dicken Rabatten von 50% und mehr geworben. Tatsächlich wird aber bei der Berechnung des reduzierten Preises nicht der bisher verlangte Preis als Grundlage genommen, sondern die UVP des Herstellers.

Man kann seinen eigenen Preis zwar mit der UVP des Herstellers vergleichen. Allerdings darf dann meiner Meinung nach nicht mit Begriffen wie "Rabatt" oder "Reduziert" oder ähnlichem gearbeitet werden. Denn der Verbraucher erwartet bei solchen Bezeichnungen, dass sich die Reduzierung auf den bisher verlangten Preis bezieht.

Wer also schreibt "Nur heute 50% Rabatt" wirbt irreführend, wenn sich die 50% auf die UVP des Herstellers beziehen, der Preis des Händlers außerhalb der Aktion aber bereits unter der UVP liegt.

Und die Irreführung fällt sehr deutlich aus. Wie die VZ NRW ermittelt hat, entpuppen sich manche 50% und mehr Schnäppchen als 18% Schnäppchen. Zugegeben, das ist noch immer eine Preisreduzierung, stellt aber eine Irreführung über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG dar.

Selbstverständlich muss der Preis, den Sie als Bezugspreis wählen, auch vor der Aktion eine gewisse Zeit von Ihnen verlangt worden sein. Irreführend wäre es, wenn Sie nur für wenige Tage (oder Stunden) den Preis anheben, um dann am Cyber Monday diesen kurzfristig erhöhten Preis als Referenz zu nehmen, damit Sie mit einem noch höheren Rabatt werben können.

4. Keine Verlängerung von Rabattaktionen

Wird eine Rabattaktion für einen gewissen Zeitraum angekündigt, so dürfen Händler diesen Zeitraum nicht einfach verlängern, entschied der BGH (Urteil v. 7. Juli 2011, I ZR 173/09).

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG handelt unlauter, wer unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils macht.

"Nach dieser Vorschrift kann auch die irreführende Ankündigung einer Sonderverkaufsaktion wie etwa eines Jubiläumsverkaufs unzulässig sein.

Insbesondere kann sich die Ankündigung einer Sonderveranstaltung als irreführend erweisen, wenn ein für einen befristeten Zeitraum angekündigter Sonderverkauf über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird."

5. Ausreichende Bevorratung

Bei Rabatt- oder Sonderaktionen ist auch immer damit zu rechnen, dass ein enorm hoher Ansturm auf den Online-Händler zukommt. Aber dafür muss der Händler gerüstet sein. Speziell zum Cyber Monday von amazon gibt es dazu ein Urteil des LG Berlin (Urt. v. 01.03.2012, Az. 91 O 27/11).

Bei amazon lief eine Aktion am Cyber Monday immer genau zwei Stunden. In jedem zwei-Stunden-Zeitraum wurden immer fünf Produkte mit extremen Rabatten angeboten. Tatsächlich war es aber so, dass einige der Produkte schon nach wenigen Sekunden ausverkauft waren.

Das sei wettbewerbswidrig, entschied das LG Berlin. Nachdem Urteil darf man mit Sonderaktionen wie einem Cyber Monday nur dann werben, wenn sichergestellt ist, dass die Ware während des ersten Viertels des Aktionszeitraumes verfügbar ist, in diesem Fall also mindestens eine halbe Stunde lang.

6. Keine Werbung mit nicht mehr verfügbaren Artikeln

Sobald die Verfügbarkeit der Ware nicht mehr gewährleistet ist, muss der Artikel im Shop auch als ausverkauft dargestellt und die Bestellung dieses Artikels unmöglich gemacht werden, z.B. durch Entfernung des Warenkorb-Buttons von der Produktseite.

Wer Produkte im Online-Shop anbietet, obwohl er weiß, dass er diese nicht liefern kann, handelt wettbewerbswidrig, entschied das LG Hamburg (Urt. v. 11.09.2009; Az. 312 O 637/08).

Dies hat auch das OLG Hamm (Urt. v. 11.8.2015, 4 U 69/15) bestätigt.

7. Klare Bedingungen formulieren und selbst einhalten

Verbraucher kommen natürlich schnell auf die Idee, bei Rabatten von 70 oder 80% sich mit mehreren Produkten einzudecken, vielleicht kann man diese ja später gewinnbringend weiterveräußern. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Wollen Online-Händler das aber verhindern, müssen sie klare Bedingungen formulieren und diese unmittelbar bei der Werbung auch abrufbar halten.

Denkbar wären etwa Einschränkungen wie "nur 3 Stück pro Bestellung" oder "nur 3 Stück pro Kunde" oder ähnlich klare Beschränkungen.

Zu unbestimmt ist dagegen die Formulierung "Abgabe nur in haushaltsüblicher Menge", da der Verbraucher nicht wissen kann, was damit gemeint ist, entschied zutreffend das LG Lübeck (Urt. v. 11.12.2012, 11 O 65/12). Am besten geben Sie nicht nur den entsprechenden (deutlichen) Hinweis, sondern beschränken auch die Menge der z.B. pro Bestellung bestellbaren Anzahl pro Produkt. Tun Sie das nicht, können Sie sich im Nachhinein nicht auf durch AGB beschränkte Bestellmenge berufen. Da der Kunde tatsächlich eine höhere Menge bestellen konnte, wurde dadurch die AGB-Klausel quasi "aufgehoben".

8. Die Grundsätze der Blickfangwerbung

Wird blickfangmäßig mit Rabatten (oder ähnlichem) geworben und hängt die Inanspruchnahme des Rabattes von bestimmten Faktoren ab oder gibt es Einschränkungen (wie z.B. die bestellbare Menge), so müssen solche Faktoren und Einschränkungen "am Blickfang teilhaben". Das bedeutet, dass es unzureichend (und irreführend) ist, wenn Sie mit einem Rabatt von 80% bewerben, aber diesen Rabatt in AGB oder an anderer Stelle an Bedingungen knüpfen.

Bekanntestes Beispiel ist die Werbung "20% auf alles - außer Tiernahrung". Die Einschränkung "außer Tiernahrung" stand dabei unmittelbar in der Anzeige und war auf einen Blick mit der angekündigten Aktion wahrzunehmen.

Ob solche Aufklärungen auch durch Sternchenhinweise erfolgen können, ist eine Frage des Einzelfalls. Darauf verlassen würde ich mich aber nicht. Lieber die Einschränkung direkt mit in die Blickfang-Anzeige schreiben.

Bedingungen und Einschränkungen sollten also (wenn überhaupt) nur sehr wenige gewählt werden, damit sie noch am Blickfang teilhaben können. Letztlich soll es am Cyber Monday auch sehr schnell gehen, da wäre es hinderlich, wenn der Verbraucher erst noch 2 A4-Seiten Rabatt-Bedingungen lesen muss.

9. Nach Ablauf der Zeit: Normalen Preis wieder "anschalten"

Sobald die Aktionszeit abgelaufen ist, müssen Sie natürlich beachten, dass das Produkt wieder zum alten Preis angeboten wird (siehe auch Punkt 4.). Wichtig ist aber auch, dass Sie zu diesem Zeitpunkt sämtliche Werbung mit dem Rabatt auf dieses dann abgelaufene Angebot abschalten.

So darf auf der Startseite Ihres Shops nicht mehr stehen "60% Rabatt für XY-Waschmaschine", wenn die Rabattzeit schon abgelaufen ist und der Rabatt nicht mehr gewährt wird. Denn auch diese Werbung würde dann eine Irreführung darstellen.

10. Allgemeine Regeln beachten

Letztlich gelten auch für Rabattaktionen die ganz normalen Regeln im Online-Shop. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung müssen natürlich auch bei diesen Angeboten verfügbar sein.

Übrigens: Nur weil ein Artikel reduziert ist, heißt das nicht, dass er vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Dem Verbraucher steht am Cyber Monday genauso ein Widerrufsrecht zu wie an "normalen Tagen". Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht nur, wenn das Produkt unter eine der im Gesetz stehenden Ausnahmen fällt.

11. Werben Sie nicht mit "Black Friday"!

Der Begriff "Black Friday" ist eine eingetragene Marke in Deutschland (Registernummer 30 2013 057 574, eingetragen am 20.12.2013 für die Super Union Holdings Ltd., Hong Kong für verschiedene Einzelhandelsdienstleistungen). Es gibt auch eine deutsche Lizenznehmerin: die in München ansässige Black Friday GmbH.

Die Kanzlei BPM Legal hat aktuell einen Löschungsantrag gegen diese Markeneintragung gestellt, das Verfahren läuft noch.

Während des laufenden Löschungsverfahrens besteht das Risiko, dass die Rechteinhaber aus der eingetragenen Marke vorgehen, insbesondere auch Abmahnungen aussprechen oder einstweilige Verfügungen beantragen. Ob Abmahnungen/einstweilige Verfügungen trotz des laufenden Löschungsverfahrens erfolgreich sein können, hängt vom Einzelfall ab. Händler, die für 2016 Aktionen unter "Black Friday" planen, sollten deshalb die Chancen und Risiken genauestens abwägen bzw. sich rechtlich beraten lassen.
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
mustafa.ucar@trustedshops.de
0221/77536-7531
trustedshops.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Black Friday und Cyber Monday - der Trend aus den USA schwappt schon länger auch nach Deutschland über. Das Prinzip ist einfach: An diesen Tagen gibt es in Online-Shops für sehr kurze Zeit jeweils ein Produkt, bei welchem der Preis massiv reduziert ist. Aber auch hier gilt es, rechtliche Spielregeln zu beachten. Martin Rätze, Rechtsexperte bei Trusted Shops, erläutert, was Shopbetreiber beachten müssen.

1. Korrekte Preiswerbung

Wer sich als Online-Händler am Cyber Monday beteiligen will, muss seine Schnäppchen-Angebote natürlich bewerben. Dafür gibt es allerdings Regeln und eine Vielzahl an Rechtsprechung. Wer sich nicht daran hält, kann abgemahnt werden.

Ganz grundsätzlich ist klar: Im Online-Shop müssen Preise genannt werden. Eine Funktion "Preis auf Anfrage" ist unzulässig. Beim Handel mit Verbrauchern müssen Brutto-Preise angegeben werden. Das gilt aber nicht nur am Cyber Monday, sondern immer.

2. Streichpreise ohne Erklärung

Der BGH (Urt. v. 5.11.2015, I ZR 182/14) hat mittlerweile erlaubt, dass in einem Online-Shop mit durchgestrichenen Preisen geworben werden darf, ohne dass diese näher erklärt werden müssen, sofern es sich um den ehemaligen Verkaufspreis des Händlers handelt.

Wird dagegen ein anderer Vergleichspreis, wie etwa die UVP durchgestrichen, muss eine entsprechende Erklärung vorhanden sein.

3. Keine Mondpreiswerbung

Bei der Berechnung des Rabattes dürfen Sie keine sog. Mondpreise verwenden.

Mondpreise sind Preise, die der Händler vor der Aktion nie oder nur eine verschwindend geringe Zeit verlangt hat.

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor mancher Preisangabe beim Cyber Monday: Oft werde mit dicken Rabatten von 50% und mehr geworben. Tatsächlich wird aber bei der Berechnung des reduzierten Preises nicht der bisher verlangte Preis als Grundlage genommen, sondern die UVP des Herstellers.

Man kann seinen eigenen Preis zwar mit der UVP des Herstellers vergleichen. Allerdings darf dann meiner Meinung nach nicht mit Begriffen wie "Rabatt" oder "Reduziert" oder ähnlichem gearbeitet werden. Denn der Verbraucher erwartet bei solchen Bezeichnungen, dass sich die Reduzierung auf den bisher verlangten Preis bezieht.

Wer also schreibt "Nur heute 50% Rabatt" wirbt irreführend, wenn sich die 50% auf die UVP des Herstellers beziehen, der Preis des Händlers außerhalb der Aktion aber bereits unter der UVP liegt.

Und die Irreführung fällt sehr deutlich aus. Wie die VZ NRW ermittelt hat, entpuppen sich manche 50% und mehr Schnäppchen als 18% Schnäppchen. Zugegeben, das ist noch immer eine Preisreduzierung, stellt aber eine Irreführung über das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG dar.

Selbstverständlich muss der Preis, den Sie als Bezugspreis wählen, auch vor der Aktion eine gewisse Zeit von Ihnen verlangt worden sein. Irreführend wäre es, wenn Sie nur für wenige Tage (oder Stunden) den Preis anheben, um dann am Cyber Monday diesen kurzfristig erhöhten Preis als Referenz zu nehmen, damit Sie mit einem noch höheren Rabatt werben können.

4. Keine Verlängerung von Rabattaktionen

Wird eine Rabattaktion für einen gewissen Zeitraum angekündigt, so dürfen Händler diesen Zeitraum nicht einfach verlängern, entschied der BGH (Urteil v. 7. Juli 2011, I ZR 173/09).

Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG handelt unlauter, wer unwahre oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils macht.

"Nach dieser Vorschrift kann auch die irreführende Ankündigung einer Sonderverkaufsaktion wie etwa eines Jubiläumsverkaufs unzulässig sein.

Insbesondere kann sich die Ankündigung einer Sonderveranstaltung als irreführend erweisen, wenn ein für einen befristeten Zeitraum angekündigter Sonderverkauf über die angegebene Zeit hinaus fortgeführt wird."

5. Ausreichende Bevorratung

Bei Rabatt- oder Sonderaktionen ist auch immer damit zu rechnen, dass ein enorm hoher Ansturm auf den Online-Händler zukommt. Aber dafür muss der Händler gerüstet sein. Speziell zum Cyber Monday von amazon gibt es dazu ein Urteil des LG Berlin (Urt. v. 01.03.2012, Az. 91 O 27/11).

Bei amazon lief eine Aktion am Cyber Monday immer genau zwei Stunden. In jedem zwei-Stunden-Zeitraum wurden immer fünf Produkte mit extremen Rabatten angeboten. Tatsächlich war es aber so, dass einige der Produkte schon nach wenigen Sekunden ausverkauft waren.

Das sei wettbewerbswidrig, entschied das LG Berlin. Nachdem Urteil darf man mit Sonderaktionen wie einem Cyber Monday nur dann werben, wenn sichergestellt ist, dass die Ware während des ersten Viertels des Aktionszeitraumes verfügbar ist, in diesem Fall also mindestens eine halbe Stunde lang.

6. Keine Werbung mit nicht mehr verfügbaren Artikeln

Sobald die Verfügbarkeit der Ware nicht mehr gewährleistet ist, muss der Artikel im Shop auch als ausverkauft dargestellt und die Bestellung dieses Artikels unmöglich gemacht werden, z.B. durch Entfernung des Warenkorb-Buttons von der Produktseite.

Wer Produkte im Online-Shop anbietet, obwohl er weiß, dass er diese nicht liefern kann, handelt wettbewerbswidrig, entschied das LG Hamburg (Urt. v. 11.09.2009; Az. 312 O 637/08).

Dies hat auch das OLG Hamm (Urt. v. 11.8.2015, 4 U 69/15) bestätigt.

7. Klare Bedingungen formulieren und selbst einhalten

Verbraucher kommen natürlich schnell auf die Idee, bei Rabatten von 70 oder 80% sich mit mehreren Produkten einzudecken, vielleicht kann man diese ja später gewinnbringend weiterveräußern. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Wollen Online-Händler das aber verhindern, müssen sie klare Bedingungen formulieren und diese unmittelbar bei der Werbung auch abrufbar halten.

Denkbar wären etwa Einschränkungen wie "nur 3 Stück pro Bestellung" oder "nur 3 Stück pro Kunde" oder ähnlich klare Beschränkungen.

Zu unbestimmt ist dagegen die Formulierung "Abgabe nur in haushaltsüblicher Menge", da der Verbraucher nicht wissen kann, was damit gemeint ist, entschied zutreffend das LG Lübeck (Urt. v. 11.12.2012, 11 O 65/12). Am besten geben Sie nicht nur den entsprechenden (deutlichen) Hinweis, sondern beschränken auch die Menge der z.B. pro Bestellung bestellbaren Anzahl pro Produkt. Tun Sie das nicht, können Sie sich im Nachhinein nicht auf durch AGB beschränkte Bestellmenge berufen. Da der Kunde tatsächlich eine höhere Menge bestellen konnte, wurde dadurch die AGB-Klausel quasi "aufgehoben".

8. Die Grundsätze der Blickfangwerbung

Wird blickfangmäßig mit Rabatten (oder ähnlichem) geworben und hängt die Inanspruchnahme des Rabattes von bestimmten Faktoren ab oder gibt es Einschränkungen (wie z.B. die bestellbare Menge), so müssen solche Faktoren und Einschränkungen "am Blickfang teilhaben". Das bedeutet, dass es unzureichend (und irreführend) ist, wenn Sie mit einem Rabatt von 80% bewerben, aber diesen Rabatt in AGB oder an anderer Stelle an Bedingungen knüpfen.

Bekanntestes Beispiel ist die Werbung "20% auf alles - außer Tiernahrung". Die Einschränkung "außer Tiernahrung" stand dabei unmittelbar in der Anzeige und war auf einen Blick mit der angekündigten Aktion wahrzunehmen.

Ob solche Aufklärungen auch durch Sternchenhinweise erfolgen können, ist eine Frage des Einzelfalls. Darauf verlassen würde ich mich aber nicht. Lieber die Einschränkung direkt mit in die Blickfang-Anzeige schreiben.

Bedingungen und Einschränkungen sollten also (wenn überhaupt) nur sehr wenige gewählt werden, damit sie noch am Blickfang teilhaben können. Letztlich soll es am Cyber Monday auch sehr schnell gehen, da wäre es hinderlich, wenn der Verbraucher erst noch 2 A4-Seiten Rabatt-Bedingungen lesen muss.

9. Nach Ablauf der Zeit: Normalen Preis wieder "anschalten"

Sobald die Aktionszeit abgelaufen ist, müssen Sie natürlich beachten, dass das Produkt wieder zum alten Preis angeboten wird (siehe auch Punkt 4.). Wichtig ist aber auch, dass Sie zu diesem Zeitpunkt sämtliche Werbung mit dem Rabatt auf dieses dann abgelaufene Angebot abschalten.

So darf auf der Startseite Ihres Shops nicht mehr stehen "60% Rabatt für XY-Waschmaschine", wenn die Rabattzeit schon abgelaufen ist und der Rabatt nicht mehr gewährt wird. Denn auch diese Werbung würde dann eine Irreführung darstellen.

10. Allgemeine Regeln beachten

Letztlich gelten auch für Rabattaktionen die ganz normalen Regeln im Online-Shop. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung müssen natürlich auch bei diesen Angeboten verfügbar sein.

Übrigens: Nur weil ein Artikel reduziert ist, heißt das nicht, dass er vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Dem Verbraucher steht am Cyber Monday genauso ein Widerrufsrecht zu wie an "normalen Tagen". Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht nur, wenn das Produkt unter eine der im Gesetz stehenden Ausnahmen fällt.

11. Werben Sie nicht mit "Black Friday"!

Der Begriff "Black Friday" ist eine eingetragene Marke in Deutschland (Registernummer 30 2013 057 574, eingetragen am 20.12.2013 für die Super Union Holdings Ltd., Hong Kong für verschiedene Einzelhandelsdienstleistungen). Es gibt auch eine deutsche Lizenznehmerin: die in München ansässige Black Friday GmbH.

Die Kanzlei BPM Legal hat aktuell einen Löschungsantrag gegen diese Markeneintragung gestellt, das Verfahren läuft noch.

Während des laufenden Löschungsverfahrens besteht das Risiko, dass die Rechteinhaber aus der eingetragenen Marke vorgehen, insbesondere auch Abmahnungen aussprechen oder einstweilige Verfügungen beantragen. Ob Abmahnungen/einstweilige Verfügungen trotz des laufenden Löschungsverfahrens erfolgreich sein können, hängt vom Einzelfall ab. Händler, die für 2016 Aktionen unter "Black Friday" planen, sollten deshalb die Chancen und Risiken genauestens abwägen bzw. sich rechtlich beraten lassen.
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
mustafa.ucar@trustedshops.de
0221/77536-7531
trustedshops.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Einkauf-Shopping.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Einkauf-Shopping.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Shopping - Tips: Black Friday und Cyber Monday aus rechtlicher Sicht: 11 Fakten, die Shopbetreiber beachten müssen" | LogIn/Neuanmeldung | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Einkauf-Shopping.de könnten Sie auch interessieren:

Was wird aus den verkauften Real-Märkten? | ntv

Was wird aus den verkauften Real-Märkten? | ntv
Diese Edeka-Werbung bringt Landwirte und Kunden ger ...

Diese Edeka-Werbung bringt Landwirte und Kunden ger ...
Seit 1. Januar gilt die Kassenbon-Pflicht | n-tv

Seit 1. Januar gilt die Kassenbon-Pflicht | n-tv

Alle Web-Video-Links bei Einkauf-Shopping.de: Einkauf-Shopping.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Einkauf-Shopping.de könnten Sie auch interessieren:

Weihnachten-Shopping-Hamburg-Altona-Merca ...

Weihnachten-Shopping-Hamburg-Altona-Merca ...

Weihnachten-Shopping-Hamburg-Altona-Merca ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Einkauf-Shopping.de: Einkauf-Shopping.de Foto - Galerie

Diese Web-Links bei Einkauf-Shopping.de könnten Sie auch interessieren:

Links sortieren nach: Titel (A\D) Datum (A\D) Bewertung (A\D) Popularität (A\D)

 !Referenz: Büro- und EDV-Bedarf bei Media-Land.net
Beschreibung: Der Webshop für EDV- & Bürobedarf mit mehr als 17.000 Büroartikeln - neben den günstigen Preisen wird den Kunden außerdem eine schnelle Belieferung für den reibungsfreien Betriebsablauf geboten!
Hinzugefügt am: 02.11.2003 Besucher: 6814 Bewertung: 8.00 (2 Stimmen) Link bewerten Kategorie: Büro- und Schulbedarf

 !Referenz: Computer & Zubehör bei HpShop24.de
Beschreibung: HpShop24.de bietet alle HP-(Hewlett Packard)-Produkte für Privatkunden und Kleinunternehmen, inklusive Zubehör und Verbrauchsmaterialien (Computer, Notebooks, Handhelds, PDA, Bildschirme, Flachbildschirme, DVD-Brenner, Taschenrechner, Deskjets, Businessjets, Fotodrucker, Mobiledrucker, Laser- und Farblaserdrucker, Patronen, Druckpatronen, Kassetten, Druckkassetten, Drückköpfe, Tinten, Tintensysteme, Papiere, Folien, Digitalkameras, Scanner, Projektoren, Faxe, Kopiergeräte). Hier können Sie online bestellen und sich die Ware bequem auf Rechnung (bis EUR 400,-) nach Hause liefern lassen!
Hinzugefügt am: 10.09.2003 Besucher: 6781 Bewertung: 8.50 (4 Stimmen) Link bewerten Kategorie: Computer & Elektronik

 Amerika: Mexiko-Shop bei MexicatEssen.de
Beschreibung: Von antojitos, Bohnen, cajeta, Chili con Carne, Chilli, Chile, cerveza, comida, chilaquiles, Chips, Corona, Dip, enchiladas, fajitas, guacamole, Gewürzen, huevos, ingredientes, jugo, Kaktus, Karamel, leche, Mais, maiz, miel, mole, mango, nachos, nopales, Oblaten, obleas, papas, quesadillas, totopos, salsa, sopa, scharf, Sonne, Soße, sorpresas, tacos, tequila, Tomate, tortillas, tostadas, vegetales, verduras, yema, yerbas bis zanahoria.
Hinzugefügt am: 04.05.2001 Besucher: 6974 Bewertung: 6.67 (3 Stimmen) Link bewerten Kategorie: Internationale Spezialitäten

 Berliner Kult T-Shirts bei BerlinShirts.de
Beschreibung: Berliner Kult T-Shirts mit Motiven wie z.B. SV Wasserfreunde Kreuzberg 36 e.V., Blaulichtbezirk Friedrichshain, Viva La Revolution, Intelligent Bomb, Great Progress, Friendly Fire, Pride u.a.!
Hinzugefügt am: 08.03.2004 Besucher: 6713 Bewertung: 8.59 (17 Stimmen) Link bewerten Kategorie: Regional - Shops

 GewinnspielService bei GewinnWahn.de
Beschreibung: Automatische Teilnahme an 120 Gewinnspielen schon ab 1,25 Euro im Monat. Für den monatlichen Eintrag in die Gewinnspiele ist nur einmalig ein Mitglieds-Beitrag zu zahlen. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten. Außerdem wird nach Ablauf des Gewinnspiel-Paketes der Vertrag nicht automatisch verlängert!
Hinzugefügt am: 21.03.2002 Besucher: 6502 Bewertung: 8.25 (4 Stimmen) Link bewerten Kategorie: Zusätzlich: Gewinnspiele

 Glasbläserei Toni Rentsch
Beschreibung: Im Museumsdorf Glashütte hat sich der Glasbläser Toni Rentsch in der vollständig restaurierten ehemaligen Schleiferei, einem wunderschönen Fachwerkgebäude, seine Werkstatt eingerichtet. Jedes der hergestellten Glaserzeugnisse wird mit dem Mund geblasen und ist somit ein Unikat (Glashütte, Havelland/ Brandenburg)!
Hinzugefügt am: 20.05.2001 Besucher: 6626 Bewertung: 7.62 (4 Stimmen) Link bewerten Kategorie: Antiquitäten, Kunst, Trödel

 Glaskunst, Schnitzereien u.m. bei Glas-Stahldesign.de
Beschreibung: Einzigartige mundgeblasene Glaskunst, Schnitzereien, Stahlmöbel und Stahldesign, Figuren aus Holz, Glas und Stahl, Gartenaccessoires aus Glas und Stahl, Kunst aus Bali, Indien und Indonesien sowie Historische Wertpapiere aus aller Welt!
Hinzugefügt am: 25.08.2004 Besucher: 6601 Link bewerten Kategorie: Geschenke, Gutscheine & Grußkarten

 Glaswaren (Kristallglas) von der Adam Kristall GmbH
Beschreibung: Blaues, grünes und rotes Überfangglas wird mit klassischen Veredlungstechniken zu außergewöhnlichen Vasen, Platten und Schalen verarbeitet. Meisterliches handwerkliches Können beim Tief- und Oberflächenschliff garantiert für wunderschöne Motive auf Trinkglas-Serien (Döbern, Lausitz/ Brandenburg)!
Hinzugefügt am: 19.05.2001 Besucher: 6570 Bewertung: 7.75 (4 Stimmen) Link bewerten Kategorie: Antiquitäten, Kunst, Trödel

 Gläsernes bei Glaesernes.net
Beschreibung: In diesem Shop finden Sie mundgeblasene und ofengeschmolzene Glaskreationen von hoher Qualität. Lassen Sie sich verzaubern vom magischen Zusammenspiel von Licht und feuergeformten Glas!
Hinzugefügt am: 13.12.2006 Besucher: 6941 Link bewerten Kategorie: Antiquitäten, Kunst, Trödel

 Kiepenkerlland-Shop bei Kiepenkerlland.com
Beschreibung: Trachtenbroschen aus dem Kiepenkerlland sind besondere Schmuckstücke zum Sammeln und Verschenken, hergestellt nach antiken Vorlagen aus hochwertigem Messing mit einer Plattierung aus echtem Gold, immer in der quadratischen Geschenkbox mit Trachtenfaltblatt!
Hinzugefügt am: 03.11.2003 Besucher: 6557 Bewertung: 4.00 (2 Stimmen) Link bewerten Kategorie: Regional - Shops

Diese Forum-Posts bei Einkauf-Shopping.de könnten Sie auch interessieren:

 Hallo! Ich habe mich auch für den [url=https://jf-moebel.de/shop-the-look/landhausstil]Landhausstil[/url] entschieden, als ich meine Wohnung eingerichtet habe. Es bringt eine ruhige und idyllische Atm ... (Georg, 30.08.2023)

  Es gilt aber auch Tot gesagte leben länger. Und Apple ist jederzeit für Überraschungen gut. Ich bin mir vollkommen sicher, dass sich in irgendeiner Schublade noch Innovationen von Steve Jobs befin ... (Lara34, 12.11.2019)

 naja ich bin der Meinung, dass sie nicht mehr lange halten werden, wenn sie nicht bald im Online Handel aktiver werden. Ist schließlich die Zukunft [url]http://www.handelsblatt.com/unternehmen/hand ... (lulu, 06.03.2017)

 Das ist ein Thema, über das ich in letzter Zeit auch schon häufiger nachgedacht habe; ich bin gegen Ende des Jahres auf drei Hochzeiten eingeladen! Jetzt kommt natürlich mein innerer Modefreak zum Spi ... (Cruella, 02.09.2016)

 Dem kann ich nur zustimmen. Der beste Film aller Zeiten \"Blade Runner\" bei Amazon 7,99 € Directors Cut. Da kannst du deine runtergenudelte VHS Kasette in die Wertstofftonne werfen. Sogar die alte ... (Godfrid, 04.05.2012)

 Genial. Es gibt wenige Filme von denen man sagt: Das muss ich auf Video haben, aber der gehört dazu. Was mich aber wundert, es gibt Filme, die sind im Kino gefloppt und dann auf einmal, wie durch e ... (DaveD, 14.12.2011)

Diese Testberichte bei Einkauf-Shopping.de könnten Sie auch interessieren:

 Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili ist ein einfach und schnell zubereiteter Nudel-Snack. Wenn es mal schnell gehen soll, durchaus schmackhaft ... (Harald, 16.3.2022)

 Zahnpasta black shine von DM Im Augenblick hat die Kosmetik- und Körperpflegeindustrie die Aktivkohle entdeckt. Es gibt nahezu kein Produkt welches nicht mit dem neuen „Wundermittel“ Aktivkohle beworben wird. ... (Melanie Niggemair, 24.5.2019)

 Prinzenrolle Black&White So eine Prinzenrolle im Hause ist schon was Feines. Eine Tasse Kaffee so zwischendurch und ein oder zwei Kekse dazu oder wenn überraschend Besuch kommt. Kaffee und Keksschale reic ... (Luna Berger, 29.7.2018)

Diese News bei Einkauf-Shopping.de könnten Sie auch interessieren:

 Nähanleitung ''Knoten-Haarband'' (PR-Gateway, 25.03.2024)
Praktisch für den Frühling

Nähanleitung "Knoten-Haarband"



Level: Anfänger





Materialbedarf:



Kopfumfang in cm x 22 cm Höhe



Ihr könnt die Höhe natürlich auch etwas höher und kleiner machen, je nach dem wie breit Ihr das Haarband / Stirnband haben möchtet



Bei Stoffen die nicht ganz so stark dehnbar sind wie Jersey beim Kopfumfang lieber noch 2-3 cm in der Länge zugeben



 
Abhängigkeit und Missbrauch von Rohypnol (robertrogner, 22.09.2021)
Rohypnol (Flunitrazepam) ist ein Benzodiazepin, das sich zur kurzfristigen Behandlung von Schlafstörungen eignet; bei Missbrauch oder medizinischer Langzeitanwendung kann sich jedoch eine Rohypnolabhängigkeit entwickeln. In hoher Dosierung führt es innerhalb von Minuten zur Bewusstlosigkeit. Häufig kommt es als K.-o.-Mittel im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen zur Anwendung, was durch die heute übliche Beimischung eines Farbstoffs nur zum Teil verhindert werden kann.

Rohypnol ...

 Lesetipps für die Ostertage (Kummer, 28.03.2021)
Ostern steht vor der Tür. Wenn Sie Zeit haben, sich über die Ostertage in ein Buch zu vertiefen, sollten Sie sich die folgenden Buchtipps genauer anschauen. Vielleicht ist exakt das Buch dabei, was Sie schon immer gesucht haben.

Scarlett und der Lord
Die junge Scarlett aus Nürnberg, reist nach Cornwall, zu ihrer kranken Großmutter. Dem arroganten Nachbar, Lord Sinclair, der ein Pferdegut betreibt, mangelt es an Höflichkeit. Scarlett, die ihn anfangs ignoriert, findet Gefall ...

 Shopware SEO-Software: Vollautomatisiert. Einmal installiert, Ruhe. (PR-Gateway, 25.08.2020)
Einfach zu installieren wie ein Plugin, aber nimmt Ihnen vollautomatisiert 99% Ihrer OnPage-Optimierung ab. Was die Software nicht kann? Texte schreiben. Aber Content ist eben nur die Spitze des Eisbergs...

Die Berliner Onlineagentur mitho® ist bereits seit Jahren lizenzierter Shopwarepartner und bietet 360 Grad Software-Lösungen ...

 
PrestaShop startet öffentliches Bug-Bounty-Programm bei YesWeHack (PR-Gateway, 11.08.2020)
Die E-Commerce-Lösung auf Open-Source-Basis setzt auf Sicherheitsüberprüfung durch YesWeHack-Community mit über 17.000 ethischen Hackern

München, 11. August 2020 - PrestaShop verlässt sich für die Sicherheit seiner gleichnamigen Open Source Shopsoftware auf YesWeHack, Europas führende Bug-Bounty-Plattform. Anfang 2020 startete PrestaShop mit einem privaten Bug-Bounty-Programm un ...

 Shopware SEO- Checkliste: 15 Schritte zur SEO-Optimierung! (PR-Gateway, 29.06.2020)
Leider klicken nur 0,9% aller User auf Seite 2. Ein Problem das jeder zweite Shopbetreiber kennt.

Im Juni 2020 ist die Agentur mitho® mit einer Shopware SEO-Checkliste für den digitalen Handel live gegangen - kostenlos und ohne Anmeldung.

OnPage-Optimierung ist ein komplexes Thema, dass uns alle beschäftigt. Ein Großteil Ihrer Kundschaft gelangt über Google auf ihren Shop. Aber leider verirrt sich nur ...

 Handball: Ausverkaufte ARENA beflügelt Erlangen zum Sieg gegen die Füchse (PR-Gateway, 23.12.2019)
Der HC Erlangen startete am Sonntagnachmittag mit einem atemberaubenden Heimsieg gegen das Top-Team Füchse Berlin in die Rückrunde der Handball-Bundesliga

Beflügelt von der mit über 8000 Fans ausverkauften Arena Nürnberger Versicherung, spielte sich der HCE regelrecht in einen Rausch. Nach 60 Minuten in der "BLACK-NIGHT" feierten die Franken einen verdienten 34:29-Heimsieg, der erste Sieg überhaupt gegen die Berliner in ihrer Vereinsgeschichte

Über 8000 Fans trieben die Franken an< ...

 Handball-Bundesliga: HC Erlangen siegt erstmals in Minden (PR-Gateway, 15.12.2019)
Mit 29:26 (13:13) gewinnen die fränkischen Handballer erstmals bei der GWD Minden. Der HC Erlangen feiert damit - nach dem starken Spiel gegen Leipzig - seinen zweiten Sieg in Serie

Der HC Erlangen schaffte es am Sonntagnachmittag vor über 2600 Zuschauern, dank einer konsequenten Abwehrarbeit und einem unbändigen Willen, erstmals in der Vereinsgeschichte zwei Punkte gegen den GWD Minden in der 1. Liga einzufahren. Mit zwei Siegen im Rücken müssen die Franken bereits am Donnerstag beim Tab ...

 HC Erlangen: Gänsehautstimmung mit Sieg in der ARENA (PR-Gateway, 09.12.2019)
Die Erlanger Handballer erkämpfen sich, auch Dank guter Abwehr einen 25:22-Heimsieg gegen den SC DHfK Leipzig

Leidenschaft, Zusammenhalt und Kampfgeist - diese Erlanger Tugenden waren die Basis für einen einen wichtigen 25:22-Heimsieg gegen den SC DHfK Leipzig. Angepeitscht von über 5000 Zuschauern, die während der gesamten Partie für Gänsehautstimmung sorgten, sicherten sich die Erlanger Bundesliga Handballer zwei wichtige Punkte.

Nach vorn zu sehen war die Devise, die Erlangen im ...

 USB-Stick's mit physischem Schreibschutz, Seriennummer und sicherer Firmware (BadUSB sicher) wieder verfügbar (PR-Gateway, 05.12.2019)
Kanguru liefert weltweit die einzigen BadUSB sicheren USB-Sticks mit Schreibschutz und Seriennummer

OPTIMAL, exklusiver Distributor von Kanguru, liefert den weltweit ersten USB-Stick 3.0, der durch Signatur und sichere Firmware vor BadUSB-Attacken schützt. Der Kanguru FlashTrust ist für sicherheitsbewusste Anwender und Organisationen eine einfache Alternative zu hardware-verschlüsselten USB-Stick's. Der FlashTrust verfügt zudem über einen physischen Schreibschutz.

BadUSB Angriff au ...

Werbung bei Einkauf-Shopping.de:





Black Friday und Cyber Monday aus rechtlicher Sicht: 11 Fakten, die Shopbetreiber beachten müssen

 
Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Access denied for user 'HarHil2sql21'@'localhost' to database 'd00d1aef'
Access denied for user 'HarHil2sql21'@'localhost' to database 'd00d1aef'
Access denied for user 'HarHil2sql21'@'localhost' to database 'd00d1aef'
Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Video Tipp @ Einkauf-Shopping.de

Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Online Werbung

Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Einkauf & Shopping Tips
· Weitere News von Einkauf-Shopping


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Einkauf & Shopping Tips:
Rezepte mit Quitten und Obstbrand


Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Online Werbung

Einkauf-Shopping.de - Infos News & Tipps @ Shopping ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2001 - 2024 by Einkauf-Shopping.de!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Shop-Verzeichnis Einkauf-Shopping.de - rund um Einkauf & Shoppen im Internet / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies.

Black Friday und Cyber Monday aus rechtlicher Sicht: 11 Fakten, die Shopbetreiber beachten müssen