Kostenloses Booklet mit den 26 wichtigsten Urteilen im Onlinehandel
Datum: Dienstag, dem 19. Januar 2016
Thema: Einkauf & Shopping Tips


Kanzlei RESMEDIA veröffentlicht kostenlosen Ratgeber mit einer Übersicht zu den aktuellen, wichtigen Urteilen für Shopbetreiber

Die auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei RESMEDIA mit Sitz in Mainz und Berlin hat ein Booklet "Die 26 wichtigsten Urteile im Onlinehandel" veröffentlicht. Der kostenlose Ratgeber enthält damit eine Übersicht mit den aktuellen Urteilen, die Shopbetreiber beachten müssen und steht im pdf-Format zum Download auf der Kanzleiwebseite unter http://res-media.net/booklets bereit oder kann über die Infothek-App der Kanzlei bequem auf dem Handy oder Tablet gelesen werden.

Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer LL.M. ist Expertin im E-Commerce-Recht und betreut bereits seit 2005 die Kolumne "E-Shop- Rechtstipp" der Zeitschrift INTERNET World Business. Alle zwei Wochen erscheint dort ein Artikel zu einem aktuellen und wichtigen Urteil für den Onlinehandel. Das jetzt veröffentlichte Booklet enthält eine Zusammenstellung der Artikel aus den 26 Ausgaben des Jahres 2015. Es gibt damit einen Überblick über die wichtigsten Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich, die Onlinehändler beachten müssen, um nicht abgemahnt zu werden.

Enthalten sind Urteile zu Themen wie

- LG Köln: Notarielle Unterwerfungserklärung,

- Abmahnung wegen Facebook Like Button,

- EuGH erlaubt Framing von Youtube-Videos,

- Online-Handel mit Waren mit Altersbeschränkung,

- "Es gilt deutsches Recht" ist abmahnfähig,

- Gängige Zahlungsmittel im Online-Shop,

- Autoreply-E-Mail mit Werbung ist zulässig.

"Das Booklet ist der erste Ratgeber, den wir im neuen Jahr veröffentlicht haben. Wir stellen etwa monatlich eine neues Booklet zu den wichtigsten Themen aus dem IT-Recht, dem E-Commerce und dem gewerblichen Rechtsschutz online", so Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, die in der Kanzlei das Marketing verantwortet.

Das kostenlose Booklet kann auf der Kanzleiwebseite unter www.res-media.net/booklets im pdf-Format herunterladen oder über die Infothek-App der Kanzlei unter www.res-media.net/app mobil gelesen werden.
Die im Jahr 2007 gegründete Kanzlei RESMEDIA mit Standorten in Mainz und Berlin steht für hoch spezialisierte Rechtsberatung in den Kernbereichen IT-Recht, IP-Recht und Medienrecht.

Das 8-köpfige Expertenteam besteht aus Fachanwälten für IT-Recht und gewerb-lichen Rechtsschutz, die ausschließlich in diesen Bereichen tätig sind.

Die Leistungsschwerpunkte der Kanzlei liegen in der Beratung von E-Commerce-Plattformen und großen Onlineshops, der Erstellung von IT-Verträgen und der Beratung im Marken-, Wettbewerbs- und Designrecht.

Die Kanzlei ist im Bereich business-to-business (B2B) tätig und berät IT-Unternehmen, Softwarehäuser, Onlinehändler, Agenturen sowie Künstler und Kreative.

RESMEDIA ist Gründungsmitglied des agilen Partnernetzwerks United E-Commerce.
RESMEDIA MAINZ - Kanzlei für IT-IP-Medien
Sabine Heukrodt-Bauer
Am Winterhafen 78
55131 Mainz
shb@res-media.net
06131-144560
http://www.res-media.net

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Kanzlei RESMEDIA veröffentlicht kostenlosen Ratgeber mit einer Übersicht zu den aktuellen, wichtigen Urteilen für Shopbetreiber

Die auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei RESMEDIA mit Sitz in Mainz und Berlin hat ein Booklet "Die 26 wichtigsten Urteile im Onlinehandel" veröffentlicht. Der kostenlose Ratgeber enthält damit eine Übersicht mit den aktuellen Urteilen, die Shopbetreiber beachten müssen und steht im pdf-Format zum Download auf der Kanzleiwebseite unter http://res-media.net/booklets bereit oder kann über die Infothek-App der Kanzlei bequem auf dem Handy oder Tablet gelesen werden.

Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer LL.M. ist Expertin im E-Commerce-Recht und betreut bereits seit 2005 die Kolumne "E-Shop- Rechtstipp" der Zeitschrift INTERNET World Business. Alle zwei Wochen erscheint dort ein Artikel zu einem aktuellen und wichtigen Urteil für den Onlinehandel. Das jetzt veröffentlichte Booklet enthält eine Zusammenstellung der Artikel aus den 26 Ausgaben des Jahres 2015. Es gibt damit einen Überblick über die wichtigsten Gerichtsentscheidungen in diesem Bereich, die Onlinehändler beachten müssen, um nicht abgemahnt zu werden.

Enthalten sind Urteile zu Themen wie

- LG Köln: Notarielle Unterwerfungserklärung,

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- EuGH erlaubt Framing von Youtube-Videos,

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- "Es gilt deutsches Recht" ist abmahnfähig,

- Gängige Zahlungsmittel im Online-Shop,

- Autoreply-E-Mail mit Werbung ist zulässig.

"Das Booklet ist der erste Ratgeber, den wir im neuen Jahr veröffentlicht haben. Wir stellen etwa monatlich eine neues Booklet zu den wichtigsten Themen aus dem IT-Recht, dem E-Commerce und dem gewerblichen Rechtsschutz online", so Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, die in der Kanzlei das Marketing verantwortet.

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